2.6.4 1 Stieleichengruppe - Quercus robur -
Das Naturdenkmal besteht aus 4 Stieleichen mit Stammdurchmessern von 0,70 m bis 1,1 m in der Feldflur nördlich des Gehöfts Große Westhoff am Südrand der BAB A 2.
Die Festsetzung ist erforderlich gem. § 22 b) LG NW und dient der Erhaltung der Stieleichen, die sich durch Eigenart und Schönheit auszeichnen.
D. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Zur Sicherung und Entwicklung des Naturdenkmals ist eine Sukzessionsfläche im Bereich des Kronentraufbereichs anzulegen.
E. Abgrenzung: Gemarkung: Beckum Flur: 21 1 Flurstück: 93 ttw.
Die Abgrenzung ist gemeinsam mit dem Eigentümer in der Örtlichkeit festzulegen.