2.6.6 1 Stieleiche - Quercus robur

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Stieleiche - Quercus robur

 

Das Naturdenkmal steht am Ostrand des Hofes Samson zwischen einem Gebäude und der Straße.

Die Festsetzung ist erforderlich gem. § 22 b) LG NW und dient der Erhaltung der Stieleiche

(Stammdurchmesser ca. 1,9 m), die sich durch Eigenart und Schönheit auszeichnet.

E. Abgrenzung: Gemarkung: Beckum Flur: 120 Flurstück: 8 tlw.