2.6.3 1 Stieleiche - Quercus robur

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Das Naturdenkmal steht an einer Hecke in der Feldflur nördlich Neubeckum.

Die Festsetzung ist erforderlich gem. § 22 b) und dient der Erhaltung der Stieleiche

(Stammdurchmesser ca. 1,4 m), die sich durch Eigenart und Schönheit auszeichnet.

E. Abgrenzung: Gemarkung: Beckum Flur: 320 Flurstück: 64 tlw.